Informationen zum Umgang mit Corona in unseren Seniorenzentren

01.03.2023

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

seit dem 1. März 2023 sind die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung weitgehend aufgehoben. Die einzige Regelung betrifft Sie, liebe Besucherinnen und Besucher. Sie sind nach wie vor verpflichtet, in unseren Einrichtungen eine Maske zu tragen – allerdings nur in einer Übergangszeit bis zum 7. April 2023. Dann endet die Maskenpflicht.

Wir setzen darauf, dass Sie alle auch weiterhin verantwortungsbewusst und achtsam mit Corona und anderen Infektionen umgehen.


24.02.2023

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

mit Ablauf des 28. Februar 2023 wird als letzte Maßnahme zur Bekämpfung der Coronapandemie bis einschließlich 07. April 2023 die Maskenpflicht (FFP2-Maske oder vergleichbar) für  Besucherinnen und Besucher von voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbarer Einrichtungen nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 Infektionsschutzgesetz aufrechterhalten. Alle anderen Maßnahmen entfallen bereits mit Ablauf des 28. Februar 2023.

Daher wird auf eine Verlängerung der bereits heute auslaufenden CoronaAVEinrichtungen vom 23. Januar 2023 seitens des Gesetzgebers verzichtet. Im Sinne praxistauglicher Lösungen vor Ort bestehen keine Bedenken, die bisher in der CoronaAVEinrichtungen getroffenen Anordnungen inhaltlich zunächst bis zum 28. Februar 2023 weiterzuführen.


23.12.2022

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

mit der neuen Corona-Schutzverordnung wurde seit Freitag, 23.12.2022, die Testpflicht in Seniorenzentren gelockert: Ein Coronatest von einer offiziellen Teststelle ist für Sie nicht mehr verpflichtend. Ein Coronaselbsttest reicht aus. Wer Angehörige besuchen möchte, muss sich demnach vorher selbst testen und uns vor Ort versichern, dass er dies gemacht hat und dass der Test negativ ist.

Bei begründeten Zweifeln oder wenn Menschen starke Symptome haben, können wir zu einem Selbsttest unter Aufsicht verpflichten. Sofern eine Einrichtung zum Zeitpunkt des Besuchs eine Testmöglichkeit anbietet, kann sie die Besucherinnen und Besucher ebenfalls  verpflichten, einen solchen Test vor Ort durchzuführen.
Nach wie vor steht der Schutz der alten Menschen für uns an erster Stelle. Wir setzen nun auf das Verantwortungsgefühl der Angehörigen und gehen davon aus, dass sie entsprechend umsichtig mit dieser Lockerung umgehen.

Unsere Häuser bieten nach wie vor täglich Zeitfenster zum Testen an, davon 3 an Nachmittagen zwischen 16 und 18 Uhr. Die genauen Zeitfenster und Tage, an denen Sie sich bei uns testen lassen können, erfahren Sie bei den jeweiligen Seniorenzentren

Im Seniorenzentrum ist das Tragen einer FFP2-Maske für Besucher weiterhin Pflicht.


01.10.2022

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Regelungen in unseren Seniorenzentren:
Eine Maskenpflicht für Besucher, Mitarbeiter und unserer Bewohner*innen besteht, dieses erfolgt durch das Tragen einer FFP2-Maske. Innerhalb dauerhaft genutzter Räumlichkeiten besteht für Bewohner diese Maskenpflicht nicht.
Sie, liebe Besucherinnen und Besucher, müssen auf den Fluren und im Eingangsbereich eine FFP2-Maske tragen. Zudem gilt für Sie weiterhin die Verpflichtung, einen negativen Testnachweis vorzulegen – unabhängig davon, ob Sie geimpft oder genesen sind.

Den Test können Sie in einem öffentlichen Bürgertestzentrum machen oder bei uns vor Ort.
Personen, die eine betreute und pflegebedürftige Person in unserer Senioreneinrichtung besuchen, können sich durch die Einrichtung eine formlose Bescheinigung aushändigen lassen. Damit haben Sie weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Test im Bürgertestzentrum.

Unsere Häuser bieten täglich Zeitfenster zum Testen an, davon 3 an Nachmittagen zwischen 16 und 18 Uhr. Die genauen Zeitfenster und Tage, an denen Sie sich bei uns testen lassen können, erfahren Sie bei den jeweiligen Seniorenzentren.

Generell gilt: Wir freuen uns, dass die Menschen in unseren Einrichtungen nach und nach wieder zur Normalität zurückkehren und wir freuen uns auf einen Sommer voller Feste, Aktivitäten und Ausflüge. Wir behalten das Infektionsgeschehen aber fest im Blick und bitten Sie alle, uns mit Hygienemaßnahmen dabei zu unterstützen, die Bewohner*innen bestmöglich vor Infektionen zu schützen.


30.06.2022

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

seit dem 30. Juni 2022 gelten neue Regelungen in unseren Seniorenzentren:
Das so genannte Symptom-Screening im Eingangsbereich mit Temperaturmessung entfällt. Ebenso die Maskenpflicht für unsere Bewohner*innen.
Sie, liebe Besucherinnen und Besucher, müssen auf den Fluren und im Eingangsbereich eine medizinische Maske tragen. Zudem gilt für Sie weiterhin die Verpflichtung, einen negativen Testnachweis vorzulegen – unabhängig davon, ob Sie geimpft oder genesen sind.

Den Test können Sie in einem öffentlichen Bürgertestzentrum machen oder bei uns vor Ort.
Personen, die eine betreute und pflegebedürftige Person in unserer Senioreneinrichtung besuchen, können sich durch die Einrichtung eine formlose Bescheinigung aushändigen lassen. Damit haben Sie weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Test im Bürgertestzentrum.  

Unsere Häuser bieten täglich Zeitfenster zum Testen an, davon 3 an Nachmittagen zwischen 16 und 18 Uhr. Die genauen Zeitfenster und Tage, an denen Sie sich bei uns testen lassen können, erfahren Sie bei den jeweiligen Seniorenzentren.

Generell gilt: Wir freuen uns, dass die Menschen in unseren Einrichtungen nach und nach wieder zur Normalität zurückkehren und wir freuen uns auf einen Sommer voller Feste, Aktivitäten und Ausflüge. Wir behalten das Infektionsgeschehen aber fest im Blick und bitten Sie alle, uns mit Hygienemaßnahmen dabei zu unterstützen, die Bewohner*innen bestmöglich vor Infektionen zu schützen.


07.06.2022

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

seit dem 3. Juni 2022 gelten neue Regelungen in unseren Seniorenzentren: Das so genannte Symptom-Screening im Eingangsbereich mit Temperaturmessung entfällt. Ebenso die Maskenpflicht für unsere Bewohner*innen.

Sie, liebe Besucherinnen und Besucher, müssen auf den Fluren und im Eingangsbereich eine medizinische Maske tragen. Zudem gilt für Sie weiterhin die Verpflichtung, einen negativen Testnachweis vorzulegen – unabhängig davon, ob Sie geimpft oder genesen sind. Den Test können Sie in einem öffentlichen Bürgertestzentrum machen oder bei uns vor Ort.

Unsere Häuser bieten montags bis freitags täglich Zeitfenster zum Testen, davon 3 an Nachmittagen zwischen 16 und 18 Uhr sowie einen Tag am Wochenende für mind. 2 Stunden.

Die genauen Zeitfenster und Tage, an denen Sie sich bei uns testen lassen können, erfahren Sie bei den jeweiligen Seniorenzentren.

Generell gilt: Wir freuen uns, dass die Menschen in unseren Einrichtungen nach und nach wieder zur Normalität zurückkehren und wir freuen uns auf einen Sommer voller Feste, Aktivitäten und Ausflüge. Wir behalten das Infektionsgeschehen aber fest im Blick und bitten Sie alle, uns mit Hygienemaßnahmen dabei zu unterstützen, die Bewohner*innen bestmöglich vor Infektionen zu schützen.


20.12.2021

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

die Feiertage stehen vor der Tür und in den Seniorenzentren werden wieder zahlreiche Besuche erwartet. Um das Personal rund um Weihnachten und den Jahreswechsel zu entlasten, bittet die AWO, sich nicht unbedingt im Seniorenzentrum auf Corona testen zu lassen, sondern auch die Bürgerteststationen zu nutzen.

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen tragen trotz einer hohen Impfrate in Nordrhein-Westfalen ein größeres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Um sie keiner unnötigen Gefahr auszusetzen, müssen sich alle Besucherinnen und Besucher auf das Coronavirus testen lassen.
Voraussichtlich könnten aber viele Einrichtungen die Menge der täglichen Testungen in dieser besuchsstarken Zeit nicht bewältigen. Jeder gültige und aktuelle Testnachweis, der mitgebracht wird, erleichtert die Gewährleistung der Besuchsmöglichkeiten.

Die Pflicht, einen aktuellen Corona-Test vorzuweisen, der nicht älter ist als 24 Stunden, gilt ausnahmslos für alle Besucher medizinischer und pflegerischer Einrichtungen, also auch für Geboosterte. Ein Selbsttest reicht nicht aus.


02.12.2021

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

seit dem 26. November 2021 gilt eine neue Testpflicht für unsere Besucher*innen. Grundlage hierfür ist die „Allgemeinverfügung Einrichtung des Landes NRW“.

Bevor Sie unsere Seniorenzentren betreten, müssen Sie nun einen Testnachweis vorlegen – unabhängig davon, ob Sie geimpft oder getestet sind. Den Test können Sie in einem öffentlichen Bürgertestzentrum machen oder bei uns vor Ort.

Unsere Häuser bieten montags bis freitags täglich Zeitfenster zum Testen, davon 3 an Nachmittagen zwischen 16 und 18 Uhr sowie einen Tag am Wochenende für mind. 2 Stunden.

Die genauen Zeitfenster und Tage, an denen Sie sich bei uns testen lassen können, erfahren Sie bei den jeweiligen Seniorenzentren.

Generell gilt: Besucher*innen müssen zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5  Metern  einhalten;  dieser  gilt  nicht bei besuchten  Personen,  die  über  einen vollständigen  Corona-Impfschutz  verfügen  oder  gegenüber  besuchten  Personen,  die mindestens eine medizinische Maske tragen.


23.11.2021

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

Seit dem 22. November 2021 ist die Testpflicht für geimpfte Besucher*innen entfallen, deren  letzte  erforderliche Impfdosis nicht  länger  als  sechs  Monate  zurückliegt  oder die vor mindestens 14 Tagen eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten  haben.

Die  Testpflicht entfällt ebenfalls für genesene Besucherinnen und Besucher. Ist der Genesenen-Nachweis aber älter als sechs Monate, muss ein eine mindestens 14 Tage alte Impfdosis vorliegen.

Generell gilt: Besucher*innen müssen zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5  Metern  einhalten;  dieser  gilt  nicht bei besuchten  Personen,  die  über  einen vollständigen  Corona-Impfschutz  verfügen  oder  gegenüber  besuchten  Personen,  die mindestens eine medizinische Maske tragen.

Falls Sie keinen aktuellen Nachweis oder Impfschutz haben, bieten wir Ihnen vor Ort einen Schnelltest an.

Innerhalb von 15 Minuten liegt Ihr Ergebnis vor.


05.08.2021

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner sind nach wie vor entweder ein negativer Schnelltest, ein vollständiger Corona-Impfschutz (Nachweis durch Impfpass, -bescheinigung) oder ein Nachweis über eine Infektion mit Covid-19 (28 Tage nach Infektion) notwendig, um Angehörige in unserem Seniorenzentrum besuchen zu dürfen. Der Besuch Ihrer Angehörigen ist uneingeschränkt möglich.

Falls Sie keinen aktuellen Nachweis oder Impfschutz haben, stellt das Seniorenzentrum Ihnen bedarfsgerecht ein Angebot zur Verfügung. Unsere Mitarbeitenden, sind im Abstrich entnehmen geübt und geschult.

Innerhalb von 15 Minuten liegt Ihr Ergebnis vor, das Sie - unter Wahrung aller geltenden Hygieneregeln – zum Besuch berechtigt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


29.4.2021

Wichtiger Hinweis zu den Besuchsregelungen

Derzeit gibt es Unstimmigkeiten zwischen der Allgemeinverfügung (AV) Einrichtungen des Landes NRW und der bundeseinheitlichen Regelung.
Mit Blick auf die AV Einrichtungen treten aktuell vermehrt Fragen zur Anwendung auf. Hier ist festzuhalten, dass die bundeseinheitlichen Regelungen über denen des Landes steht.
Das Land kann keine „niedrigeren“ Regelungen vereinbaren, als die vom Bund vorgegebenen Regelungen. Konkret bedeutet dies, dass Bewohner*innen weniger Besuch (eine Person aus einem weiteren Haushalt) empfangen können, als in der AV definiert.
Da es sich bei dem Infektionsschutzgesetz um ein Bundesgesetz und bei der AV Einrichtungen um Landesrecht handelt, gelten die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, da das Bundesrecht das höherrangige Recht darstellt.


29.03.21

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung auf die Ostertage möchten wir Sie über die aktuelle Situation in der Einrichtung informieren. Anders als in der Gesamtbevölkerung haben wir keine steigenden Infektionszahlen mehr in unseren Seniorenzentren. Dank einer guten Impfquote und konsequenten Hygienemaßnahmen haben wir es erreicht, dass alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen infektionsfrei sind.
Schritt für Schritt normalisieren sich die betreuerischen Angebote und das Leben innerhalb der Einrichtung. Wir freuen uns, dass wir unseren Bewohner*innen somit ein nahezu gewohntes Osterfest ermöglichen können – blicken aber dennoch mit Sorge auf die steigenden Infektionszahlen außerhalb der Seniorenzentren!

Wir möchten den politischen Appell „Wir bleiben zuhause“ natürlich unterstützen und bitten Sie, insbesondere am Osterwochenende nur mit dem kleinsten Familienkreis in unsere Einrichtungen zu kommen.

Für die Besucher*innen unserer Einrichtungen werden im bereits gewohnten Verfahren Testungen ermöglicht, um Infektionen zu verhindern.

Sprechen Sie daher bereits jetzt mit der Einrichtung, um Ihren Besuchstermin zu planen.

Vielen Dank!


28.01.21

AWO setzt auf umfassende Aufklärung zur Impfung

Die schnelle Entwicklung von Impfstoffen gegen das Corona-Virus ist ein großer Erfolg. Sie hilft besonders gefährdeten Menschen und denjenigen, die in ihrem Beruf viele Kontakte haben.

Informationen zur Impfkampagne des Landes NRW finden Sie hier:

https://www.mags.nrw/coronavirus-impfzentren-nrw-materialien
https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung


16.12.2020

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Feiertage rücken näher und wir alle bereiten uns in diesem Jahr darauf vor, Weihnachten unter erschwerten Bedingungen zu „feiern“. Die Pandemie lässt uns hierbei nicht die Freiheit, die wir uns alle erhofft haben. Jetzt gilt es – mit Blick auf die hohen Infektionszahlen vielerorts – die Menschen bestmöglich zu schützen. Das gilt für Ihre Liebsten, die wir in unseren Seniorenzentren betreuen. Aber auch für die vielen Mitarbeitenden, die an den Feiertagen arbeiten und unter schwierigsten Bedingungen einen Hauch von Weihnachten ermöglicht haben möchten.

Seit heute (16. Dezember 2020) gilt in NRW eine neue Verordnung, um die Seniorenzentren noch stärker vor dem Coronavirus zu schützen: Besuche sind ab sofort nur noch möglich, wenn Sie eine FFP2-Maske tragen. Diese bieten einen noch höheren Schutz als die „üblichen“ Gesichts-Masken.

Wir möchten Sie herzlich darum bitten, eine solche FFP2-Maske mitzubringen. Bitte achten Sie bei Ihren Masken unbedingt auf das „CE-Siegel“ und die 4-stellige Prüfnummer, damit sind Sie und die Menschen in den Einrichtungen in der Regel auf der sicheren Seite.

Darüber hinaus möchten wir Ihnen von Dienstag, 22. Dezember, bis Sonntag, 27. Dezember, zusätzlich einen Schnelltest auf das Coronavirus ermöglichen. (Wenden Sie sich für eine Terminabsprache bitte direkt an ihr Seniorenzentrum.)

Hierfür müssen Sie ein wenig Geduld mitbringen, da das Ergebnis erst nach ca. 30 Minuten vorliegt. Weiterhin gilt natürlich, dass Sie bitte nur zu Besuch kommen, wenn Sie gesund sind.

Besuche sind wichtig, insbesondere zur Weihnachtszeit. Daher sind wir nun alle gemeinsam gefordert, uns und vor allem die Menschen in den Seniorenzentren bestmöglich vor Infektionen zu schützen.

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis.


04.12.2020

Rahmenbesuchskonzept der AWO Seniorenzentren

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige,

für die Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Seniorenzentren sind Angehörigenbesuche, gerade jetzt in der Adventszeit, sehr wichtig. Wir werden, je nach den Gegebenheiten in unseren Häusern, möglichst viele Besuche ermöglichen. Hierzu müssen und werden wir uns mit den Gesundheitsämtern abstimmen. Unsere Ziele lauten: „Soziale Kontakte UND Sicherheit für ALLE“

Was bedeutet dies konkret?

Beim Betreten des Seniorenzentrums werden die Besucher*innen, direkt im Eingangsbereich, nach Symptomen wie z.B. Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Geschmacksverlust, Übelkeit oder erhöhte Temperatur (ab einer Temperatur von 37,7 Grad) „untersucht“. Sollten Besucher*innen diese oder ähnliche Symptome zeigen, kann ihnen der Besuch verwehrt werden. Dies gilt auch, wenn die Besuchsperson negativ auf COVID 19 getestet wurde, denn es geht natürlich (wie in jedem bisherigen Winter) darum, auch andere Infekte nicht in die Seniorenzentren zu tragen. Wir bitten hierfür um ihr Verständnis und bitten Sie weiterhin, falls Sie sich nicht gesund fühlen, im Interesse aller, auf einen Besuch bis zu ihrer Genesung zu verzichten.

Ausnahmen gelten selbstverständlich in der letzten Lebensphase und bei zu befürchtenden Sterbefällen. Hier kann nach einem erfolgten negativem PoC Antigentest (Schnelltest den wir vor Ort durchführen) ein Besuch stattfinden. Bitte stimmen Sie solche Besuche unbedingt vorher mit dem Seniorenzentrum ab.

Für alle symptomfreien Angehörigen, die vor einem Besuch eine Gefährdung weit möglichst ausschließen wollen, bieten wir zu bestimmten Zeiten in der Woche die Möglichkeit eines Vor-Ort-Schnelltestes an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesen Schnelltest nur zu den in den einzelnen Seniorenzentren jeweils festgelegten, unterschiedlichen Zeiten anbieten können. Nur dafür reichen momentan unsere personellen Kapazitäten. Wir bitten auch um möglichst vorherige Anmeldung damit wir die Wartezeiten für Sie so gering wie möglich halten können.

Natürlich gelten alle bisherigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen weiter:

  • Pro Bewohner*in sind innerhalb der Einrichtung 2 Besuche pro Tag mit max. 2 Personen erlaubt
  • außerhalb der Einrichtung dürfen max. 4 Personen Bewohner*innen besuchen. Diese 4 Personen dürfen aufgrund der aktuellen Beschlüsse nur aus einem weiteren Haushalt stammen. Außerhalb der Einrichtung tragen die Besucher*innen selbst die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes
  • Besuche sind auch am Vormittag, Nachmittag, an Wochenenden und Feiertagen möglich
  • Besuche im Doppelzimmer sind ebenfalls möglich. Es ist nicht notwendig, dass die nicht besuchte Person das Zimmer verlässt. Generell sollte diese Situation von allen Beteiligten gemeinsam besprochen werden.

Im Seniorenzentrum finden Sie Aushänge, die Sie über weitere Maßnahmen informieren wie z.B.:

  • Händedesinfektion vor Besuchskontakt
  • Allgemeine Nieß- und Hustenetikette
  • Mund-Nasenschutz
  • Eventuell eingeschränkte Laufwege
  • Abstand bei Besuchen

Wenn in der Einrichtung bei Bewohnern oder Beschäftigten eine SARS-CoV-2 Infektion festgestellt wurde und die betroffenen Personen noch nicht isoliert werden konnten oder nicht bereits gesundet sind, dürfen Besuche nur in abgetrennten Bereichen außerhalb der betroffenen Wohnbereiche oder im Außenbereich stattfinden.

Wir müssen Ihnen und uns, bedingt durch die aktuelle Pandemielage , dieses „Regelwerk“ leider zumuten. Auch wird sich die Situation in jedem Seniorenzentrum, aufgrund unterschiedlicher Infrastruktur, Infektionslage und individueller Entscheidungen der örtlichen Gesundheitsbehörden, anders darstellen. Deshalb empfehlen wir vor dem ersten Besuch unbedingt dir Kontaktaufnahme mit dem Seniorenzentrum.


12.11.20

Schnelltests in den Seniorenzentren

Die Schnelltests werden erst in einigen Tagen in unseren Einrichtungen zum Einsatz kommen. Anfang November haben wir die Testkonzepte fristgerecht an die zuständigen Kreis-Gesundheitsämter verschickt – eine Genehmigung kann bis zu 14 Tage dauern. Bisher haben uns nur einige von insgesamt 18 Gesundheitsämtern eine Genehmigung erteilt.

Generell begrüßen wir die Schnelltests zur Testung der Bewohner und Mitarbeitenden. Eine Verpflichtung, Besucher zu testen, sieht die Testverordnung des Landes NRW nicht vor. Wir halten deshalb weiterhin am Symptommonitoring bei Besuchern (Symptome abfragen etc.) fest, um die Menschen in unseren Einrichtungen zu schützen. Nach wie vor gilt, dass Besucher, die Erkältungs-Symptome haben, nicht in die Einrichtung dürfen.

Die Schnelltests setzen wir für Mitarbeitende und Bewohner ein. Es bestehen jedoch bis jetzt keinerlei Erfahrungen mit diesen neuen verpflichtenden Testleistungen in unseren Einrichtungen.

Dennoch ermöglicht uns dieses Verfahren, flexibel und schnell zu reagieren. Wir sind nur noch teilweise auf die Gesundheitsämter angewiesen. Wir brauchen jedoch in Abstimmung mit den Gesundheitsdiensten eine rechtssichere Handlungsorientierung, wie wir mit den Testergebnissen umgehen etwa mit Blick auf Datenschutz etc.

Ob und welcher personelle Mehraufwand, der sich durch die Testungen ergibt, lässt sich aktuell nicht darstellen.

Um zu verhindern, dass die Verpflichtung von Testungen aus den Ämtern in die Einrichtungen nicht wie ein Abladen von Arbeit und Kosten wirkt und wahrgenommen wird, bedarf es auch belastbarer Zusagen zur Übernahme tatsächlich auflaufender Kosten.


24.06.20

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Schutz der Bewohner*innen und der Beschäftigten in unseren Seniorenzentren, vor einer Infektion mit dem Corona-Virus, hat für uns in den vergangenen Monaten höchste Priorität gehabt. Dies wird auch in Zukunft so sein. Wir stellen uns darauf ein, dass wir eine längere Zeit mit dem Corona-Virus leben und den Umgang damit in unseren Alltag integrieren müssen.

Deshalb weiten wir die Kontaktmöglichkeiten zwischen Bewohner*innen und Angehörigen aus. Dies gelingt nur durch eine gemeinsame Verantwortungspartnerschaft aller Beteiligten. Deshalb begrüßen wir die neue Allgemeinverfügung des „Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ (CoronaAVPflegeundBesuche), die am 19.06.2020 in Kraft getreten ist.

Mit der neuen Allgemeinverfügung werden Ihre Besuchsmöglichkeiten, ab dem 01.07.2020, deutlich ausgeweitet. Trotzdem, das ist sehr wichtig, müssen Sie Ihren Besuch nach wie vor im Seniorenzentrum rechtzeitig vorher anmelden.

Wir erwarten am 01.07.2020 und an dem darauffolgenden Wochenende eine größere Anzahl von Besuchswünschen. Eventuell können Sie Ihren Besuch ja für einen etwas später gelegenen Zeitpunkt einplanen. Sie würden den Beschäftigten in den Seniorenzentren die Arbeit damit sehr erleichtern. Vielen Dank.

Die neue Allgemeinverfügung enthält die folgenden Eckpunkte, die wir von nun an in unseren Seniorenzentren umsetzen werden:

  • Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner kann ab dem 1. Juli 2020, täglich für mind. eine Stunde, Besuch erhalten.
  • Besuche sind auf je zwei Besuche pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen, im Außenbereich auf 4 Personen beschränkt.
  • Bei den Besucherinnen und Besuchern ist ein Kurzscreening (Erkältungssymptome, SARS-CoV-2-Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen gemäß der Richtlinie des Robert Koch-Instituts) einschließlich – ab dem 1. Juli 2020 – Temperaturmessung durchzuführen. Ihre Daten werden über ein Besuchsregister (Namen des Besuchers, Datum und Uhrzeiten, besuchte Bewohner) erfasst. Die Daten werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der nach § 28 Abs. 1 IfSG zuständigen Behörde benötigt werden.
  • Besucherinnen und Besucher haben sich vor dem Besuchskontakt die Hände zu desinfizieren.
  • Besucherinnen und Besucher haben einen grundsätzlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur besuchten Person einzuhalten. Sofern während des Besuchs Bewohner und Besucher eine Mund-Nase-Bedeckung nutzen und vorher sowie hinterher bei den Besuchern und den Bewohnern eine gründliche Handdesinfektion erfolgt ist, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen zulässig.
  • Wenn und soweit in der Einrichtung bei Bewohnern oder Beschäftigten eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde und die betroffenen Personen noch nicht isoliert werden konnten oder nicht bereits gesundet sind, dürfen Besuche nur in abgetrennten Bereichen außerhalb der betroffenen Wohnbereiche oder im Außenbereich stattfinden.
  • Ab dem 1. Juli 2020 sind Besuche auf den Bewohnerzimmern zulässig. Eine Vertraulichkeit des Besuchs ist zu gewähren. Während des Besuchs tragen damit die Bewohner und Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Zimmer. Erfolgt der Besuch in einem gesonderten Besucherbereich, bei dem ein infektionsgefährdender Kontakt zwischen besuchenden und besuchten Personen baulich oder durch sonstige Maßnahmen (z.B. Schutzfenster) unterbunden ist, kann auf weitere additive Schutzvorkehrungen (z.B. Mund-Nase-Schutz, Schutzkittel und Mindestabstand) verzichtet werden.
  • Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen dürfen diese allein oder mit Bewohnern, Besuchern oder Beschäftigten derselben Einrichtung verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten. Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Besucher tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung. Als Dauer des Verlassens sind grundsätzlich 6 Stunden täglich ohne anschließende Isolierung zuzulassen.
  • Sämtliche öffentliche Veranstaltungen, wie beispielsweise Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen, sind in Pflegeeinrichtungen untersagt.

Wir hoffen mit der Beachtung dieser Regeln, sowohl den Schutz der uns anvertrauten Menschen zu gewährleisten als auch die so wichtigen sozialen Kontakte wieder intensivieren zu können.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!


26.05.2020

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind Spaziergänge der Bewohner*innen von Seniorenzentren, sowohl allein aber auch in Begleitung von Dritten wieder möglich. Wir sagen Ihnen ganz offen, dass wir uns eine andere Entscheidung des Landes erhofft haben, denn die Möglichkeit von Spaziergängen ist aus unserer Sicht nicht mit den RKI-Empfehlungen zum Infektionsschutz in Übereinstimmung zu bringen.

Es besteht natürlich ein grundsätzlicher Konflikt zwischen der „Einschränkung von persönlichen Rechten (Spaziergänge)“ auf der einen Seite und auf der anderen Seite unserer Verpflichtung und Verantwortung allen Bewohner*innen gegenüber, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Damit müssen wir nun leider umgehen.

Unsere Einrichtungsleitungen werden deshalb nun auf die örtlichen WTG Behörden zugehen und mit diesen die Bedingungen für gemeinsame Spaziergänge von Bewohner*innen und Angehörigen abstimmen. Unsere Eckpunkte hierfür lauten wie folgt:

  1. Jeder Besuch muss gemäß RKI Empfehlung registriert werden
  2. Unterweisung der Besucher*innen vor einem gemeinsamen Spaziergang in die erforderlichen Schutzmaßnahmen, inkl. schriftlicher Bestätigung der Unterweisung durch den/die Besucher*in vor einem gemeinsamen Spaziergang. Gegenstände der Unterweisungen sind:
    • Mindestens 1,5 - 2m Abstand
    • Tragen von MNS
    • Händewaschen und Händedesinfektion
    • Husten- und Niesetikette
    • Vermeidung von Körperkontakt zwischen Bewohner und Besucher
  3. Kurzscreening zum Ausschluss von Symptomen von Bewohnern und Angehörigen.
  4. Einweisung und Dokumentation der Bewohner zum Verlassen der Einrichtung.
  5. Das Gelände sollte nach Möglichkeit nicht verlassen werden.
  6. Zeitliche Planung und Begrenzung auf max. 2 Stunden des Spaziergangs
  7. Bereits vor Sichtkontakt von Bewohner und Angehörigen sollte die entsprechende Schutzkleidung (MNS) angezogen werden
  8. Nach Rückkehr des Bewohners und des Angehörigen, fachgerechte Entsorgung der Schutzkleidung (MNS) unter Anleitung.
  9. Händewaschung und -desinfektion
  10. Aufbewahrung der Besucherlisten bis zu 4 Wochen, ggf. zur Kontaktpersonennachverfolgung im Infektionsfall.

Aktuell gibt es in nur noch eins von unseren 57 Seniorenzentren mit insgesamt nur noch 3 infizierten Bewohner*innen. Dies ist auch ein Verdienst unserer Schutzmaßnahmen, die unsere Mitarbeiter*innen in hervorragender Art und Weise umsetzen. Wir müssen und wollen Neuinfektionen vermeiden. Wir sind der Ansicht, dass dies nur mit einem ausreichenden Schutzkonzept und gleichzeitigen Kontakteinschränkungen gegenüber Dritten gelingen kann.

Seit Muttertag stehen an unseren Seniorenzentren Pavillonzelte bereit in denen eine sichere Begegnung stattfinden kann. Bitte nutzen Sie, liebe Angehörige, diese Möglichkeit und verzichten auf gemeinsame Spaziergänge. Dies hilft uns sehr, die Bewohner*innen und die Mitarbeiter*innen auch weiterhin zu schützen.


12.05.2020

ABE rappt gegen Corona

Die AWO im westlichen Westfalen hat zum diesjährigen Tag der Pflege einen aus den Reihen derer zu Wort kommen lassen um die es heute geht. Der Rapper ABE ist im bürgerlichen Leben stellvertretender Pflegedienstleister im Friedrich-Krahn-Seniorenzentrum der AWO in Schwerte. In seiner Freizeit rappt er aber auf den Bühnen des Landes mit Leib und Seele.

Zusammen mit der Arbeiterwohlfahrt hat ABE nun ein Musikvideo zum Dank an alle Kolleg*innen produziert, dass unter die Haut geht. In seinem Text besingt der 38-Jährige die Solidarität und den Zusammenhalt untereinander und den eisernen Willen diese dunkle Zeit durchzustehen.


12.05.2020

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 09. Mai 2020 sind unter bestimmten Hygieneauflagen wieder Besuche in den Seniorenzentren möglich. Am Muttertag haben viele von Ihnen bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können.

Diese Situation kann sich aber auch jederzeit für einzelne Seniorenzentren wieder ändern. Die örtlichen WTG-Behörden können, wenn es in einem Haus zu neuen oder weiteren Infektionen kommt, das Besuchsverbot wieder anordnen. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass die Behörden hierbei nicht immer einheitlich vorgehen. So kann es sein, dass in einem Seniorenzentrum, in dem mit Corona infizierte Menschen wohnen, Besuche weiter erlaubt sind, in der angrenzenden Nachbarstadt aber nicht. Wir als Träger haben auf diese Entscheidungen keinen Einfluss.

Auch um Enttäuschungen zu vermeiden bitten wir Sie deshalb noch einmal, uns Ihren Besuch rechtzeitig vorher anzukündigen.

Wir danken für Ihr Verständnis.


06.05.2020

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

am 05.05.2020 hat das Gesundheitsministerium Lockerungen der Besuchsregelungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bekanntgegeben. Die AWO steht hinter diesem Schritt der Landesregierung, denn wir haben in den letzten Wochen Tag für Tag erlebt, wie sehr sich die Bewohnerinnen und Bewohner einen Angehörigenbesuch wünschen. Wir können erste Schritte der Lockerung nun auch verantwortungsvoll gehen, denn aktuell sind „nur“ 12 von insgesamt mehr als 6.000 Bewohnern und Bewohnerinnen in unseren 57 Seniorenzentren mit dem Coronavirus infiziert. Natürlich ist jeder einzelne Fall ein Fall zu viel, aber insgesamt machen diese Zahlen deutlich, dass durch Ihr Verständnis, sehr geehrte Damen und Herren, und durch die wirklich hervorragende, professionelle Arbeit unserer Mitarbeitenden viel Sicherheit für alle geschaffen wurde.

Ab Sonntag, 10. Mai, gelten nun folgende Besuchsregelungen, die sich an den Vorgaben der Landesregierung orientieren: Jeder Bewohner kann täglich von bis zu zwei Person besucht werden.

Die Treffen werden voraussichtlich maximal 30 Minuten und auf eine Person beschränkt sein, da die vom Ministerium genannte Personenanzahl und Maximaldauer von zwei Stunden vor Ort nicht umsetzbar ist. Alle Besucher sind verpflichtet, sich vorher anzumelden und werden namentlich registriert. Um die Menschen in den Einrichtungen weiterhin vor einer Infektion zu schützen, finden die Besuche in besonderen Räumlichkeiten außerhalb des Seniorenzentrums statt.

Hierfür hat der Bezirksverband auf den Außengeländen Pagoden-Zelte aufbauen lassen, in denen eine Plexiglasabtrennung für Sicherheit sorgt. Zudem steht Desinfektionsmittel bereit, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. Besucher müssen eine eigene Maske mitbringen und dürfen ihre Angehörigen natürlich nicht besuchen, wenn sie grippeähnliche Symptome haben oder sogar mit dem Coronavirus infiziert sind.

Wir rechnen damit, dass es zum Muttertag am kommenden Sonntag viele Besuchswünsche gibt. Deshalb kann es sein, dass die einzelnen Seniorenzentren von den Regelungen abweichen müssen. Die AWO appelliert deshalb an Sie, liebe Angehörige, ihren Besuch eventuell in den Tagen nach dem Muttertag zu planen, damit sich nicht zu viele Besucher auf einmal anmelden.

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen nun zum ersten Mal wieder etwas positivere Neuigkeiten mitteilen können. Lassen Sie uns gemeinsam mit diesen ersten Lockerungen sehr verantwortungsbewusst umgehen, damit wir die positive Entwicklung nicht gefährden.


15.04.2020

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

in der Öffentlichkeit und auch seitens der Landesregierung werden zurzeit verschiedene Exit-Strategien aus den Corona-Schutzmaßnahmen diskutiert. Auch wir hoffen natürlich, dass das alltägliche Leben sich bald wieder normalisiert. Aber wir wissen auch, dass gerade für die Seniorenzentren ein sehr hoher Schutzbedarf besteht.

Die tragischen Ereignisse, die wir in den vergangenen Tagen in Seniorenzentren in ganz Europa erlebt haben, zeigen, dass sehr alte und mehrfach erkrankte Menschen besonders häufig mit schweren Verläufen von COVID-19 zu kämpfen haben. Sie benötigen deshalb einen besonders hohen Schutz.

Durch den, in der Pflege unvermeidbaren engen Körperkontakt, durch die immer noch schlechte Ausstattung mit Schutzmitteln sowie die unzureichenden Testkapazitäten sind alle Seniorenzentren strukturell hoch gefährdet.

Ein sogenannter Shutdown wie in vielen anderen Lebensbereichen war in der Pflege und in Krankenhäusern nicht möglich. Hier wurde und wird mit erhöhtem Einsatz weitergearbeitet. Daraus resultiert eine völlig andere Risikolage als in anderen Bereichen der Gesellschaft.
Deshalb wäre es gefährlich und unverantwortlich, wenn in der ersten Phase einer Exit-Strategie auch sofort über die Lockerung der Besuchsregelungen für die Seniorenzentren nachgedacht wird.

Unser Ziel ist und bleibt der bestmögliche Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus. Leider sind die daraus folgenden, unpopulären Maßnahmen, wie die stark eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten, auch weiterhin notwendig. Wir wissen, dass Sie als Angehörige und auch die Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Häusern darunter leiden. Auch wir wünschten uns, dass es eine sichere, vertretbare Alternative.

So bleibt uns aktuell nichts anderes übrig, als an Ihr Verständnis zu appellieren. Wir hoffen sehr, dass sich die Lage bald ändert.


03.04.2020

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Angehörige an uns gewandt und gefragt, ob sie unter „ethisch-sozial angezeigten“ Aspekten Besuche im Seniorenzentrum durchführen können. Wir haben mehr als nur Verständnis für diese Wünsche.

Unsere Handlungsfreiheit als Träger von Pflegeeinrichtungen ist momentan durch Vorgaben des Gesundheitsministeriums und der örtlich zuständigen Behörden so eingeschränkt wie noch nie. Das Gesundheitsministerium NRW hat per Erlass geregelt, dass Besuche von Angehörigen im Seniorenzentrum bis auf weiteres nur möglich sind, wenn diese „ethisch-sozial angezeigt“ sind. Eine Definition des Begriffes „ethisch-sozial angezeigt“ hat das Ministerium nicht vorgenommen. Somit bleibt dies dem jeweiligen Träger, bzw. der jeweiligen Einrichtung überlassen. Damit liegt der schwierige Abwägungsprozess zwischen unserer Schutzverpflichtung für alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen und dem Wunsch der Angehörigen nach Besuchen bei der Arbeiterwohlfahrt. Wir haben dies verantwortungsvoll erörtert und abgewogen und kommen in der aktuellen Situation zu der Entscheidung, dass in allen Seniorenzentren des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen e.V. Angehörigenbesuche leider nur in der allerletzten, sogenannten präfinalen Lebensphase möglich sind.

Wir wissen, dass das in dieser schwierigen Zeit für Sie keine befriedigende Antwort sein kann. Wir hoffen aber trotzdem auf Ihr Verständnis in dieser besonderen Lage, die hoffentlich nicht mehr allzu lange andauern wird.


25.03.2020

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

fast täglich erhalten wir neue Erlasse aus dem Gesundheitsministerium und den örtlichen Behörden, die sich auf die Besuchsmöglichkeiten in Seniorenzentren beziehen.
Heute müssen wir Ihnen eine Änderung mitteilen, die den Ausgang von Bewohnerinnen und Bewohnern neu regelt. Bewohnerinnen und Bewohner, die unser Haus alleine oder auch in Begleitung eines Angehörigen verlassen haben, könnten, so der behördliche Begriff „nicht-kontrollierbare Sozialkontakte“ gehabt haben. Wir werden somit aufgefordert bei Rückkehr in das Seniorenzentrum diese Personen für 14 Tage unter Quarantäne stellen. Dies können wir nicht leisten und wir sind sicher, dass auch Sie sich dies nicht wünschen würden. Deshalb können Bewohnerinnen und Bewohner, die das Haus verlassen haben und „nicht-kontrollierbare Sozialkontakte“ gehabt haben könnten, NICHT in das Seniorenzentrum zurückkehren. Nur so kann ein vergleichbarer Schutz wie durch das Besuchsverbot erreicht werden.

Das heißt, die Bewohnerinnen und Bewohner sollten unbedingt das Haus nicht verlassen. Ausgenommen davon sind unsere geschützten, hauseigenen Außenbereiche. Wir wissen, dass diese behördliche Maßnahme für Sie schwer zu verstehen ist, bitten Sie aber trotzdem darum dies so zu akzeptieren.

Um die Beschaffung von kleinen Dingen des alltäglichen Bedarfs der Bewohnerinnen und Bewohner sicher zu stellen, werden wir, mit Unterstützung ehrenamtlicher AWO Helferinnen und Helfer, schnellstmöglich einen Einkaufsdienst organisieren.

Wir danken für Ihr Verständnis.


23.03.2020

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir können Ihren Wunsch nach persönlichem Kontakt mit Ihren Angehörigen in unserem Seniorenzentrum nur allzu gut verstehen.

Die Corona-Krise verlangt uns allen sehr viel ab und fordert uns alle nun zu einem Höchstmaß an solidarischem Handeln auf.
Deshalb halten wir uns strikt an die Vorgaben des Gesundheitsministeriums NRW:
Wir lassen keine Besuche in unseren Seniorenzentren zu.
Damit schützen wir Ihre Angehörigen und unsere Mitarbeitenden!

Zudem leisten wir mit dem Kontaktverbot einen entscheidenden Beitrag, um die Infektionskette des Virus zu verlangsamen.
Diese Maßnahmen fallen uns und Ihnen schwer. Sie sind aber nun dringend erforderlich und alternativlos.

Wir appellieren deshalb an Sie: Bitte kommen Sie nur zu uns, wenn es wirklich unvermeidbar ist. Zum Schutz aller: Bleiben Sie zuhause. Telefonieren Sie mit Ihren Angehörigen.
Die Arbeitsbelastung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zurzeit extrem hoch. Dies wird sich auch kurzfristig nicht ändern. Bitte sehen Sie deshalb auch davon ab, Dinge für Ihre Angehörigen am Seniorenzentrum abzugeben. Jeder Gang zur Eingangstür ist für unsere Mitarbeitenden eine zusätzliche zeitliche Belastung.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie unverzüglich über für Sie wichtige Entwicklungen in unserem Seniorenzentrum informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


19.03.2020

Warum ich Oma und Opa nicht mehr besuchen soll

Viele Enkelkinder werden sich nach der Einschränkung der Besuchszeiten in unseren Seniorenzentren fragen, warum sie Oma und Opa nicht mehr besuchen sollen.

Die Stadt Wien hat einen sehr schönen Film veröffentlicht der kindgerecht alles rund um CORONA erklärt. Schauen Sie mal rein.


18.03.2020

Neue Regelung der Besuchszeiten

Das Gesundheitsministerium NRW hat mit einem weiteren Erlaß weitere Regelungen zu den Besuchsmöglichkeiten in Seniorenzentren vorgenommen. Hierin wird von Besuchsverboten oder restriktiven Einschränkungen der Besuche gesprochen.

So ist Besuchern jeweils einer Hygieneeinweisung zu geben. Weiterhin sind für Besucher Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstung vorzusehen.
Aufgrund der massiven Schwierigkeiten in der Beschaffung und Bereitstellung von Schutzmaßnahmen und -ausrüstung, können wir diese Anforderungen bereits aktuell nicht sicherstellen.
Auf dieser Grundlage hat die AWO keine andere Möglichkeit als für alle ihre Seniorenzentren ab dem 19.03.2020 keine Besuche mehr zuzulassen. Ethisch-sozial angezeigte Besuche bleiben davon unberührt.

Allen in den Kommunen zuständigen WTG-Behörden wurde dies heute angezeigt und mitgeteilt.


17.03.2020

Abweichende Besuchszeiten in einigen Seniorenzentren

Im Prinzip ist die tägliche Besuchszeit für Angehörige auf die Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr beschränkt. In dieser Zeit kann jeweils eine Person einen Bewohner besuchen.
Die Kommunen in NRW legen den Erlass des Gesundheitsministers zu den Besuchszeiten für Angehörige in den Seniorenzentren jedoch teilweise unterschiedlich aus.
Dadurch und teilweise bedingt durch die jeweils individuelle Gegebenheiten in einem Seniorenzentrum kommt es zu Veränderungen der Öffnungszeiten.


13.03.2020

Die Verbreitung des Coronavirus ist für unser Gesundheitswesen eine große Herausforderung. Dies gilt auch für unsere Seniorenzentren. In Verantwortung für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige, für die Beschäftigten und alle anderen Menschen, die in unseren Einrichtungen täglich ein und aus gehen, haben wir uns zu folgenden Maßnahmen entschieden:

Die Besuchszeiten werden eingeschränkt!
Die tägliche Besuchszeit für Angehörige wird auf die Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr beschränkt. In dieser Zeit kann jeweils eine Person einen Bewohner besuchen.
Die Besucher müssen sich in eine Liste eintragen, damit gegebenenfalls Infektionsketten nachvollzogen werden können. Unsere an sich schon sehr guten Hygienemaßnamen haben wir weiter intensiviert. Wir setzten hierbei sehr wirksame Mittel ein. Alle Personen, die das Haus betreten, sind aufgefordert die Möglichkeit der Desinfektion zu nutzen.

Unser Cafe ist bis auf Weiteres geschlossen.

Alle externen Dienstleister, die für die Versorgung der Bewohner notwendig sind (wie z.B. Lebensmittellieferanten, Ärzte, Physiotherapeuten, Wundmanager, medizinische Fußpflege etc.) haben natürlich weiterhin Zugang zum Haus. Sie werden von uns eine Handlungsleitlinie für ihr Verhalten bekommen. Dies dient dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner.

Der Mittagstisch (sofern vorhanden) für externe Gäste wird so organisiert, dass kein Kontakt zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und diesen Mittagsgästen erfolgt.

Für unser Handeln sind die Empfehlungen und Vorgaben des Robert-Koch-Institutes, der Gesundheitsminister des Bundes und des Landes NRW und der örtlichen, zuständigen Behörden maßgebend.

Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei allen Menschen, die in unseren Seniorenzentren arbeiten und deren oberstes Ziel, gerade auch in schwierigen Zeiten, immer das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner ist.
Auch Ihnen danken wir für Ihr Verständnis.

Mit folgendem Video schulen wir unsere Beschäftigten: