Wann ist eine Kurzzeitpflege sinnvoll?
- Die Pflege ihres Angehörigen kostet Sie sehr viel Kraft. Die Grenze der Belastbarkeit ist erreicht. Sie brauchen eine Auszeit.
- Ihr Urlaub steht bevor und Sie können oder wollen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen nicht alleine zu Hause lassen.
- Ihr Angehöriger oder Sie selbst können nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht direkt wieder nach Hause zurückkehren.
Genau dann hilft die Kurzzeitpflege.
Nehmen Sie eine Auszeit, tanken Sie neue Energie
Pflege in häuslicher Umgebung ist in der Regel ein Vollzeitjob – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Das kostet viel Kraft. Unser Angebot der Kurzzeitpflege erlaubt Ihnen, sich einen erholsamen Urlaub zu gönnen oder beruhigt in eine Kur zu fahren. Anspruch besteht ebenfalls, wenn Pflegebedürftigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehamaßnahme bestätigt wird (§ 39c SGB V).
Sie können sich auf uns verlassen
Während der Kurzzeitpflege sind unsere Pflegekräfte für Sie und Ihren Angehörigen da. Unsere aufmerksamen und wertschätzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hoch qualifiziert und pflegen nach aktuellen Standards. Wir bieten allen individuelle, zugewandte Betreuung und sind auch auf die besonderen Bedürfnisse von an Demenz erkrankten Menschen eingerichtet. Es ist uns wichtig, dass sich Ihr Angehöriger im vorübergehenden Zuhause bei uns rundum wohlfühlt.
Ihre Zufriedenheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns besonders am Herzen.
Gut zu wissen
- Die Kurzzeitpflege steht jedem Pflegebedürftigen gesetzlich zu – soweit die Einstufung in einen Pflegegrad besteht.
- Sie ist in der Regel auf vier Kalenderwochen pro Jahr beschränkt, kann aber mit den Leistungen der Verhinderungspflege kombiniert und so auf bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr ausgedehnt werden.
- Die Kurzzeitpflege muss nicht am Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann auf mehrere Zeiträume im Jahr verteilt werden.
- Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten. Sie tragen meist nur die Kosten für Unterkunft selbst.
Wir sind für Sie da
Wir beraten Sie gerne zu Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege, wie Sie sie organisieren und wie Sie die Kostenübernahme bei der Pflegekasse beantragen können. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Vermittlung eines Kurzzeitpflegeplatzes.
Unsere Kurzzeitgäste können alle Leistungen nutzen, die wir auch den Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Hauses bieten.
Darüber hinaus sind unsere besonderen Kurzzeitpflegezimmer speziell auf ihren nur wenige Wochen dauernden Aufenthalt ausgerichtet.
Sie benötigen nach der Kurzzeitpflege Ambulante Hilfen oder einen Stationären Pflegeplatz? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Dr.-C.-Otto-Str. 168
44879 Bochum (Dahlhausen)
Frau Biber
Einrichtungsleitung
Tel. 0234 94187-0
el-bo-dahlhausen@awo-ww.de
Frau Heine
Pflegedienstleitung
Tel. 0234 94187-0
pdl-bo-dahlhausen@awo-ww.de
Beauftragte/r für
Medizinproduktesicherheit
pdl-bo-dahlhausen@awo-ww.de